 | Wer ein Pferd besitzt oder sich mit einem beschäftigt,
übernimmt die
Verantwortung für das ihm angetraute Lebewesen. |
 | Die Haltung des Pferdes muß den natürlichen
Bedürfnissen angepaßt sein. |
 | Der physischen und psychischen Gesundheit ist
unabhängig von seiner
Nutzung oberste Bedeutung einzuräumen. |
 | Der Mensch hat jedes Pferd gleich zu achten,
unabhängig von dessen Rasse,
Alter und Geschlecht sowie Einsatz in Zucht, Freizeit, Sport oder Gewerbe. |
 | Das Wissen um die Geschichte des Pferdes, um seine
Bedürfnisse sowie
die Kenntnisse im Umgang mit dem Pferd sind kulturgeschichtliche Güter.
Diese gilt es zu wahren, zu vermitteln und nachfolgenden Generationen
zu überliefern. |
 | Der Umgang mit dem Pferd hat eine
persönlichkeitsprägende Bedeutung
gerade für junge Menschen. Diese Bedeutung ist stets zu beachten und
zu
fördern. |
 | Der Mensch, der gemeinsam mit dem Pferd Sport betreibt,
hat sich und das
ihm anvertraute Pferd einer Ausbildung zu unterziehen. Ziel jeder Ausbildung
ist die größtmögliche Harmonie zwischen Mensch und Pferd. |
 | Die Nutzung des Pferdes im Leistungs- sowie im
allgemeinen Reit-, Fahr- und
Voltigiersport muß sich an seiner Veranlagung, seinem Leistungsvermögen
und seiner Leistungsbereitschaft orientieren. Die Beeinflussung des
Leistungs-
vermögens durch medikamentöse sowie nicht pferdegerechte Einwirkung
des Menschen ist abzulehnen und muß geahndet werden. |
 | Die Verantwortung des Menschen für das ihm anvertraute
Pferd erstreckt
sich auch auf das Lebensende. Die Verantwortung muß der Mensch stets im
Sinne des Pferdes gerecht werden. |