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Herpes
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Herpes ist nicht wie
beim Menschen: Bläschen am Mund.
Fast 80 % der Pferde haben sich bis zu ihrem 3. Lebensjahr mit den Viren
auseinandergesetzt. Einmal Herpes immer Herpes. Deshalb ist grade hier der
Eindämmungsbedarf sehr groß.
Es gibt derzeit 5 equine Herpesviren (EHV 1-5). Für uns sind der Typ 1 und
der Typ 4 in erster Linie von Bedeutung. Die Herpesviren gelangen über die
Atemwege in den Organismus unseres Pferdes. Dort nisten sie sich in
bestimmte Körperzellen ein, wie z.B. im Lymph- oder Nervengewebe) So
versteckt, schaffen sie es unentdeckt zu bleiben. Wenn nun das Pferd stark
gefordert wird, z.B. durch Stress, Parasitenbefall etc. kann der Virus
ausbrechen.
Hier ist Vorsicht geboten: Die Viren werden reaktiviert, vermehren sich und
werden dann über den Atmungsapparat mit bis zu 100 Millionen infektiöser
Partikel pro Milliliter Nasensekret ausgeschieden. Dies Sekret ist sehr
ansteckend. Es kann durch Kleidung, Putzzeug oder durch direktes anniesen
verschleppt werden.
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Anzeichen
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Nasenausfluss
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Husten
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Fieberschübe
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Lähmungsanfälle
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Appetitlosigkeit (häufig aber nicht immer)
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Auswirkungen
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Seuchenhaftes Verfohlen
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Störung in der Koordination der Muskelbewegung
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schwere Lähmung
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Festliegen
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Tödlicher Ausgang
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Vorbeuge
Impfung, allerdings ist ein herpesgeimpftes Pferd nicht völlig gegen Herpes geschützt.
Man kann aber durch die Aktivierung des Immunsystems (Impfung) nur die
Wahrscheinlichkeit auf einen Krankheitsausbruch verhindern. Impfen, nur wenn das Pferd gesund ist.
Grundsätzlich sollte vor der Impfung das Pferd untersucht werden. Zumindest
mit:
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Schleimhäute
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Kehlkopf,
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Abhören der Lunge
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Messen der Temperatur
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Niemals darf ein krankes Pferd geimpft werden. Nach jeder Impfung darf das
Pferd nicht belastet werden. Nebenwirkungen können allerdings auftreten in Form von:
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leichte Temperatur
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leichter Husten
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 | Schwellungen
am
Impfort |
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Ödem am Import
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Impfung
Unter Impfung (Immunisierung) versteht man die Verabreichung eines Antigen,
welches im damit immunisierten Organismus die Bildung des genau gegen diesen
Stoff gerichteten Antikörpers veranlasst.
Notwendige Impfungen und Zeitabstände:
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Influenza-Schutzimpfung. Diese
muss alle halbe Jahr erfolgen.
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Tollwutimpfung. Einmal im Jahr überall dort, wo die Wildtollwut noch
auftritt. Die Infektion findet für gewöhnlich auf der Weide statt und die
Krankheit verläuft immer tödlich.
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Tetanus (Wundstarrkrampf). Im Abstand von 2 Jahren zu wiederholen.
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Eine Impfung gegen Herpesinfektionen wie Rhinopneumonie (Augenerkrankung
beim Fohlen) und Virusabort sollte bei Fohlen und allen trächtigen Stuten
obligatorisch durchgeführt werden.
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Achtung:
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Keine passive Immunisierung am neugeborenen Fohlen.
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Aktive Immunisierungen nicht vor abgeschlossenem 4. oder besser 5.
Lebensmonat beginnen.
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Die zweite Injektion einer Grundimmunisierung immer in den Bereich des 6.
Lebensmonats legen, da im Durchschnitt die Fohlen erst zu diesem Zeitpunkt
soweit reif sind, dass sie diese Impfung mit der Bildung der
optimalen Menge Antikörper beantworten können.
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