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Herpes

Herpes ist nicht wie beim Menschen: Bläschen am Mund.
Fast 80 % der Pferde haben sich bis zu ihrem 3. Lebensjahr mit den Viren auseinandergesetzt. Einmal Herpes immer Herpes. Deshalb ist grade hier der Eindämmungsbedarf sehr groß.
Es gibt derzeit 5 equine Herpesviren (EHV 1-5). Für uns sind der Typ 1 und der Typ 4 in erster Linie von Bedeutung. Die Herpesviren gelangen über die Atemwege in den Organismus unseres Pferdes. Dort nisten sie sich in bestimmte Körperzellen ein, wie z.B. im Lymph- oder Nervengewebe) So versteckt, schaffen sie es unentdeckt zu bleiben. Wenn nun das Pferd stark gefordert wird, z.B. durch Stress, Parasitenbefall etc. kann der Virus ausbrechen.
Hier ist Vorsicht geboten: Die Viren werden reaktiviert, vermehren sich und werden dann über den Atmungsapparat mit bis zu 100 Millionen infektiöser Partikel pro Milliliter Nasensekret ausgeschieden. Dies Sekret ist sehr ansteckend. Es kann durch Kleidung, Putzzeug oder durch direktes anniesen verschleppt werden.

Anzeichen

 

Nasenausfluss

Husten

Fieberschübe

Lähmungsanfälle

Appetitlosigkeit (häufig aber nicht immer)

Auswirkungen

 

Seuchenhaftes Verfohlen

Störung in der Koordination der Muskelbewegung

schwere Lähmung

Festliegen

Tödlicher Ausgang

Vorbeuge
Impfung, allerdings ist ein herpesgeimpftes Pferd nicht völlig gegen Herpes geschützt. Man kann aber durch die Aktivierung des Immunsystems (Impfung) nur die Wahrscheinlichkeit auf einen Krankheitsausbruch verhindern. Impfen, nur wenn das Pferd gesund ist.
Grundsätzlich sollte vor der Impfung das Pferd untersucht werden. Zumindest mit:

 

Schleimhäute

Kehlkopf,

Abhören der Lunge

Messen der Temperatur


Niemals darf ein krankes Pferd geimpft werden.  Nach jeder Impfung darf das Pferd nicht belastet werden. Nebenwirkungen können allerdings auftreten in Form von:

 

leichte Temperatur

leichter Husten

Schwellungen am Impfort

Ödem am Import

Impfung
Unter Impfung (Immunisierung) versteht man die Verabreichung eines Antigen, welches im damit immunisierten Organismus die Bildung des genau gegen diesen Stoff gerichteten Antikörpers veranlasst.
Notwendige Impfungen und Zeitabstände: 

 

Influenza-Schutzimpfung. Diese muss alle halbe Jahr erfolgen.

Tollwutimpfung. Einmal im Jahr überall dort, wo die Wildtollwut noch auftritt. Die Infektion findet für gewöhnlich auf der Weide statt und die Krankheit verläuft immer tödlich.

Tetanus (Wundstarrkrampf). Im Abstand von 2 Jahren zu wiederholen.

Eine Impfung gegen Herpesinfektionen wie Rhinopneumonie (Augenerkrankung beim Fohlen) und Virusabort sollte bei Fohlen und allen trächtigen Stuten obligatorisch durchgeführt werden.

Achtung:

 

Keine passive Immunisierung am neugeborenen Fohlen.

Aktive Immunisierungen nicht vor abgeschlossenem 4. oder besser 5. Lebensmonat beginnen.

Die zweite Injektion einer Grundimmunisierung immer in den Bereich des 6. Lebensmonats legen, da im Durchschnitt die Fohlen erst zu diesem Zeitpunkt soweit reif sind, dass sie diese Impfung mit der Bildung der optimalen Menge Antikörper beantworten können.

 
 © 2009 Hartmann
Stand: 03. Okt 2009